Durch den Verkehrsunfall wurden drei Personen leicht verletzt. An den verunfallten Fahrzeugen entstand ein Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. 15.000 Euro. Ein Fahrzeug war nicht mehr fahrtüchtig.
Von den nachfolgenden Pkw´s konnte das Kennzeichen der abbiegenden Pkw-Lenkerin notiert werden. Diese muss sich nun wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten.