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Die Bahnbrücke bei Holzhausen wird auf 7,5 Tonnen beschränkt.

Bahnbrücke wird auf 7,5 Tonnen beschränkt

Teisendorf – Die Brücke auf der Kreisstraße BGL 12, die bei Holzhausen über die Bahngleise führt, muss wegen Bauwerksschäden auf 7,5 Tonnen beschränkt werden. Das teilte das Staatliche Bauamt mit. Eine Beschilderung wird in Kürze aufgestellt.


Wie es in der Pressemitteilung heißt, wird auf die Beschränkung im Norden bereits am Kreisverkehr bei Waging hingewiesen, außerdem von Süden kommend am neuen Kreisverkehr auf der Bundesstraße 304 bei Teisendorf. Das Bauamt arbeitet mit Hochdruck an weiteren Untersuchungen, um baldmöglichst genauere Aussagen zur Zukunft der Brücke machen zu können. Der Schwerverkehr wird die Brücke großräumig umfahren müssen; der lokale Verkehr wird sich kurzfristig auf die Kreisstraße durch Holzhausen verlagern.

Eigentlich sollte die Brücke über die Bahnstrecke bei Holzhausen mit dem Bau eines Geh- und Radwegs zwischen Mehring und Roidham ohnehin erneuert werden. Wegen der hohen Kosten in Verbindung mit dem Eingriff in Natur- und Landschaft haben das Staatliche Bauamt Traunstein und der Landkreis Berchtesgadener Land das Projekt in dieser Form aber bereits vor zwei Jahren zurückgestellt. Stattdessen mussten vor wenigen Monaten an der Bahnbrücke die Unterbauten saniert werden, damit die Brücke weiterhin genutzt werden kann. Im Zuge dieser Arbeiten haben sich wiederum neue Erkenntnisse ergeben, die nahelegen, dass aufgrund schwerwiegender konstruktiver Defizite am Brückenüberbau trotz der Sanierung der Unterbauten eine längerfristige Nutzung der Brücke nicht mehr möglich sein könnte. Genauere Aussagen – vor allem auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten und einem Zeitplan – sind noch nicht möglich, da eingehende Untersuchungen hierzu noch im Gange sind, so das Staatliche Bauamt. Mittelfristig ist der Ersatz des Bauwerks unumgänglich, die Planungen dazu wurden bereits eingeleitet. Der Empfehlung des mit der Untersuchung beauftragten Ingenieurbüros folgend wurde daher als erster Schritt eine Tonnagebeschränkung der Brücke auf 7,5 Tonnen angeordnet.

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