Bildtext einblenden
Dieses alte Gebäude am Mehringer Weg soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. (Foto: Konnert)

Bau- und Umweltausschuss lehnt geplante Gartenhütte für Phytotherapie ab

Teisendorf – Es wird weiterhin viel gebaut in Teisendorf. Dabei geht es um Wohnraum, landwirtschaftliche Betriebsgebäude aber auch um Nebenanlagen wie Garagen oder Gartenhütten. Bei letzterem verweigerte der Bau- und Umweltausschuss jetzt das gemeindliche Einvernehmen.


Die neu geplante Gartenhütte auf einer landwirtschaftlichen Fläche in Oberteisendorf sollte zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit im Bereich Phytotherapie genutzt werden. Dort sollten Kräuter und Heilpflanzen getrocknet und aufbewahrt, aber auch Seminare durchgeführt werden. In einem Vorbescheid wollte die Antragstellerin klären, ob das Vorhaben möglich ist. Da eine Privilegierung beziehungsweise Teilprivilegierung nicht gegeben ist, ist das Vorhaben planungsrechtlich nicht zulässig. Daher wurde ihr Antrag abgelehnt.

Zum Bau einer Garage mit begrüntem Flachdach und eines Schwimmteichs im Bereich des Bebauungsplans Rainerfeld III in Neukirchen hatte der Ausschuss keinerlei Einwände. Da beide Objekte außerhalb der Baugrenzen zu liegen kommen, mussten zwei isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden. Mit einer Garagenfläche unter fünfzig Quadratmetern und einem Beckeninhalt des Schwimmteichs unter hundert Kubikmeter sind beide Vorhaben verfahrensfrei. Für die geplante Garageneinfahrt ist ein Mindestabstand von drei Metern zur öffentlichen Straße vorgesehen.

Zwei weitere Vorhaben hatten die Schaffung von neuem Wohnraum zum Inhalt und liegen im Bereich das Bebauungsplans Teisendorf-Nordwest, der zur Zeit überarbeitet wird. Der Plan ist zwar noch nicht endgültig verabschiedet, hat aber die formelle Planreife erreicht. Daher konnten die beiden Anträge im Bau- und Umweltausschuss bearbeitet werden, zumal die Grundstücke von der noch ausstehenden schalltechnischen Stellungnahme nicht betroffen sind. Bei einem Vorhaben an der Ganghoferstraße ging es um den Einbau einer zweiten Wohneinheit und einer Außentreppe an ein Wohnhaus. Der zweite Antrag bezog sich auf den Bau eines Einfamilienhauses am Mehringer Weg. Das auf dem Grundstück vorhandene Gebäude ist alt und nicht mehr sanierungsfähig. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in beiden Fällen hergestellt.

Um eine Nutzungsänderung von Landwirtschaft zu Wohnnutzung ging es in einem Antrag aus Thalhausen. Dort soll der nördliche Querbau einer Wohnnutzung zugeführt werden. Früher wurde er als Wohntrakt und für landwirtschaftliche Zwecke wie Heulagerung und Maschinenhalle genutzt. Der südliche Teil des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens wurde bereits zu einer Wohnung umgebaut. Das im Außenbereich liegende Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig. Der Ausschuss stellte das gemeindliche Einvernehmen her, wies aber auf Einwand von Matthias Spiegelsberger darauf hin, dass die Untere Denkmalschutzbehörde an dem Verfahren zu beteiligen ist.

Größere Änderungen sind am landwirtschaftlichen Nebengebäude eines Anwesens an der Reichenhallerstraße in Teisendorf geplant. Mit einem Antrag auf Vorbescheid wollte der Besitzer klären, ob deren Umsetzung möglich sein wird. Ein Teil des Nebengebäudes soll abgerissen und neu errichtet werden. Dabei soll der Anbau in Richtung Nordosten um zwei Meter erweitert werden. Durch Umbauarbeiten im bestehenden Gebäude soll die Erschließung des Anbaus ermöglicht werden. Im Neubau sollen Garagen, Lagerräume und Ferienwohnungen untergebracht werden. Geklärt werden sollte auch, ob beim geplanten Neubau auf der nordöstlichen Dachseite eine Gaube oder ein Quergiebel und auf der Nordwestseite jeweils Balkone für die Ferienwohnungen errichtet werden können. Es handelt sich um ein landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben im Außenbereich, das einem Legehennenbetrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Somit ist es planungsrechtlich zulässig. Der Ausschuss hat das gemeindliche Einvernehmen hergestellt und den Fragen zugestimmt.

Auch zwei weitere landwirtschaftlich privilegierte Vorhaben wurden positiv bewertet. Zum einen handelt es sich um den Bau eines Rinderauslaufs bei einem Anwesen in Weiher, Gemarkung Roßdorf, auf einem Grundstück, das als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, zum anderen ging es um die Erweiterung einer Maschinen- und Heubergehalle auf einem Grundstück in Weildorf. Die Erweiterung um 240 Quadratmeter dient einem landwirtschaftlichen Betrieb. Beide Vorhaben liegen im Außenbereich und sind planungsrechtlich zulässig.

Bereits auf dem Büroweg weitergeleitete Bauanträge, die in der Ausschusssitzung bekannt gegeben wurden, beziehen sich auf den Umbau des Nebengebäudes beim Haus des Gastes in Oberteisendorf zu einem öffentlichen WC, den Anbau eines Freilaufstalls an einen Anbindestall in Weildorf sowie die Erweiterung eines Milchviehlaufstalls in Teisendorf.

kon