Auf der Webseite der Impfkommission unter www.impfkommission.bayern können sich betroffene Personen informieren und die notwendigen Antragsformulare herunterladen. Die Anträge können elektronisch oder per Post eingereicht werden. Nötig für einen Antrag sind auch Kopien von ärztlichen Unterlagen, die den jeweiligen Härtefall dokumentieren. Die finalen Atteste der Kommission werden ausschließlich auf dem Postweg verschickt.
Ziel ist, dass Antragstellerinnen und Antragsteller innerhalb von zwei Wochen einen Bescheid bekommen, mit dem sie sich an ihr Impfzentrum wenden können. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem hohen Antragsaufkommen und gerade in der Anfangsphase Verzögerungen nicht ausgeschlossen werden können. In diesem Fall werden die Betroffenen darüber informiert.
Hintergrundinformationen zur Bayerischen Impfkommission:
Die Bayerische Impfkommission wurde auf Initiative des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege in Kooperation mit dem Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität in München (LMU) gegründet.
Der fünfköpfigen Kommission gehören an:
- Prof. Dr. med. Karl-Walter Jauch, emeritierter Ärztlicher Direktor des Klinikums der LMU München, Vorsitzender
- Prof. Dr. med. Christian Bogdan, Direktor des mikrobiologischen Instituts des Universitätsklinikums Erlangen, Mitglied der Ständigen Impfkommission (STIKO)
- Prof. Dr. med. Jörg Schelling – Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt), Vertreter der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK)
- Susanne Breit-Keßler, Vorsitzende des Bayerischen Ethikrats
- Edda Huther, ehemalige Präsidentin des Oberlandesgerichts München sowie des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
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