Zudem wurden bei dem Österreicher noch mehrere verschiedene unerlaubte Substanzen aufgefunden, welche jeweils dem Betäubungsmittelgesetz unterlagen.
Den jungen Mann erwartet nun ein Bußgeldverfahren wegen der Teilnahme am Straßenverkehr unter der Wirkung von Betäubungsmitteln sowie ein Strafverfahren aufgrund des unerlaubten Besitzes. Alleine wegen der Fahrt muss der Mann mit einem empfindlichen Bußgeld sowie einem Fahrverbot in Deutschland rechnen.