Die Berchtesgadener Polizei hatte den Mann zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten, wobei der Mann keinen Führerschein vorzeigen konnte.
Auf Nachfrage der Polizeibeamten gab der Fahrzeuglenker an, dass dieser bereits in polizeilicher Verwahrung sei. Eine genauere Abklärung bestätigte das Ganze. Der Führerschein war dem 55-jährigen bereits im August 2017 wegen Trunkenheit im Verkehr rechtskräftig entzogen worden.
Den Einheimischen erwartet nun erneut ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eine damit verbundene Geldstrafe. Den Heimweg musste er zu Fuß antreten.