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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil

Traunstein – Das Landgericht Traunstein verurteilte am 25. Januar 2023 einen mittlerweile 57-jährigen Mann wegen schwerem sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwölf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren (wir berichteten).


Der Angeklagte hatte sich bei seiner Tätigkeit als Linienbusfahrer im Jahr 2021 das Vertrauen eines damals 13-jährigen Buben erschlichen, bevor er diesen von Ende Mai bis Mitte Juli 2021 in Wasserburg und Waldkraiburg durch zwölf selbstständige Taten jeweils schwer sexuell missbrauchte. Dabei manipulierte er den Buben gezielt und bedrohte ihn damit, ihm und seiner Familie etwas anzutun, falls er sich nicht wie gewünscht verhalte.

Gegen das Urteil des Landgerichts legte der Angeklagte Revision ein, die der Bundesgerichtshof nun als unbegründet verwarf. Das Urteil ist somit rechtskräftig, der Angeklagte befindet sich weiterhin in Haft.

Er hat sich aktuell in einem neuen Strafverfahren vor dem Landgericht zu verantworten, in dem ihn die Staatsanwaltschaft Traunstein wegen schwerem sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung in weiteren Fällen angeklagt hat. Im Fall einer Verurteilung steht auch die Anordnung von Sicherungsverwahrung im Raum.

Das Urteil der ersten Jugendkammer des Landgerichts Traunstein vom Januar erging nach 16 Hauptverhandlungstagen und einer umfangreichen Beweisaufnahme, in der insbesondere zahlreiche Zeugen vernommen wurden und mehrere Sachverständige ihr Gutachten erstatteten. Im Ermittlungsverfahren konnten durch die Staatsanwaltschaft Traunstein und die Kriminalpolizei Mühldorf viele wichtige objektive Spuren gesichert werden. Diese bestätigten die Aussage des geschädigten Kindes, sodass der Angeklagte, der sämtliche Tatvorwürfe bestritt, eindeutig überführt werden konnte.

Die Hauptverhandlung im neuen Strafverfahren findet ebenfalls vor der ersten Jugendkammer als Jugendschutzkammer statt und hat bereits begonnen (wir berichteten). Dabei wird dem Angeklagten vorgeworfen, seinen eigenen Sohn und zwei weitere Geschädigte, die zu den meisten Zeitpunkten der angeklagten Straftaten jeweils deutlich unter 14 Jahre alt waren, in ähnlich gravierender Weise immer wieder sexuell missbraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat diese Straftaten, die der Angeklagte zwischen 1992 und 2005 begangen haben soll, insbesondere als mehrere Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vergewaltigung angeklagt.

Für das neue Strafverfahren gegen den 57-Jährigen sind nach derzeitigem Stand insgesamt weitere sechs Hauptverhandlungstermine vorgesehen. Der nächste Termin ist am Montag um 8.30 Uhr im Landgericht Traunstein. fb