Der 18-Jährige selbst schien zudem ebenfalls unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zu stehen, weshalb ein Drogenvortest bei ihm durchgeführt wurde, welcher positiv anschlug. Daraufhin wurde bei ihm eine Blutentnahme durchgeführt.
Bei einer daraufhin von der Staatsanwaltschaft angeordneten Wohnungsdurchsuchung kam zudem noch ein Butterfly-Messer zum Vorschein, dessen Besitz in Deutschland nach dem Waffengesetz verboten ist.
Gegen den 18-Jährigen wird nun aufgrund zweier Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Waffengesetz, sowie einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung ermittelt.
Das Marihuana und das Butterfly-Messer wurden sichergestellt.
fb/red