Am frühen Dienstagnachmittag begab sich ein 29-jähriger Mann aus Schleswig-Holstein, der sich derzeit in Prien aufhält, auf eine Wiese nördlich der Staatsstraße zwischen Prien und Siggenham kurz nach dem Kreisverkehr.
Dort sollte der Jungfernflug seiner Drohne erfolgen, der aber dann leider missglückte. Das etwa 500 Euro teure Flugobjekt "Phantom 3" der Marke DJI, das auch mit einer Kamera bestückt ist, zog zunächst seine Kreise, doch plötzlich versagte die Technik. Die Drohne "verabschiedete" sich von ihrem Piloten und flog unvermittelt Richtung Südwesten davon.

Obwohl sich der 29-Jährige intensiv auf die Suche machte, konnte er sein Fluggerät nicht mehr finden.
Das Gerät ist für Fremde im Grunde wertlos, da es über die Herstellerfirma registriert und personalisiert und somit ausschließlich vom Eigentümer verwendet werden kann. Sollte die weiße Drohne irgendwo gelandet oder gesichtet worden sein, bittet die Polizei Prien unter Telefon 08051/90570 um eine Meldung.
Allgemeine Hinweise und Vorschriften
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass beim Betrieb derartiger Flugobjekte umfangreiche Vorschriften zu beachten sind. Dazu zählen generelle Flugverbote über Menschenansammlungen, Polizeieinsätzen oder Naturschutzgebieten. Wohngrundstücke dürfen lediglich mit Erlaubnis des Eigentümers überflogen werden. Und ab Oktober dieses Jahres gibt es eine Kennzeichnungspflicht sowie einen erforderlichen Kenntnisnachweis.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt das Luftamt Südbayern in München, das auch als Verfolgungsbehörde alle Arten von Verstößen ahndet.