Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zuvor eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Der Verteidiger hatte sich für sieben Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge ausgesprochen.
Die Frau, die nach Ansicht der Kammer ein Verhältnis mit einem 19-Jährigen hatte, musste ein Martyrium über sich ergehen lassen: Zwei als Zeugen geladene Polizisten hatten ausgesagt, eine Blutspur habe vom Keller ins Erdgeschoss geführt. Noch während der Tat hatte der 42-Jährige seinem Nebenbuhler Fotos des verprügelten Opfers aufs Handy geschickt. Der 19-Jährige ignorierte die Nachrichten jedoch - wofür er inzwischen wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.