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Foto: dpa/Symbolbild

Geburstagsfeier auf dem Herbstfest: So betrunken, dass sie nicht mehr stehen konnten

Rosenheim – Ordentlich zu tief ins Glas geschaut hatten am Dienstagnachmittag zwei Ehepaare aus dem Raum Rosenheim.


Gegen 18.30 Uhr ging bei der Einsatzzentrale ein Notruf eines besorgten Taxifahrers ein. Dieser gab an, dass er soeben vier Fahrgäste aus seinem Taxi aussteigen lassen musste, da diese randalieren würden. Zudem würde eine Frau ihren Mann immer wieder auf den Hinterkopf schlagen und ihn jetzt auch auf die Straße schubsen.

Die Streife, welche zu der Örtlichkeit fuhr, staunte nicht schlecht. Eine weibliche sowie eine männliche Person fortgeschrittenen Alters lagen in einem Gebüsch, eine weitere Dame und ein Herr waren lautstark bemüht, diesen aufzuhelfen. Nachdem sich die Streife Gehör verschaffen konnte, gab eine 66-jährige aus der Gruppe an, dass sie heute zu viert auf dem Herbstfest ihren Geburtstag gefeiert hätten. Ihr Ehemann, ihre Schwester und deren Ehegatte aus Rosenheim waren ebenfalls mit von der Partie. Sie hätten dann mit dem Taxi nach Hause fahren wollen. Warum der Taxler sie nun nicht mehr befördern wolle, konnte sie nicht nachvollziehen.

Die älteren Herrschaften waren allesamt renitent und auch teils nicht in der Lage gerade zu stehen oder gar zu sitzen. Für einen der Herren musste sogar ein Rettungswagen hinzugezogen werden, da dieser beim Versuch, aufzustehen, mit dem Gesicht auf den Gehsteig fiel.

Einer der Damen, musste eine Gewahrsamnahme angedroht werden, da sie aggressiv war und immer wieder versuchte, mit Fußtritten auf ihren am Boden liegenden Mann einzuwirken.

Ein Atemalkoholtest war lediglich bei einer Dame möglich, sie erreichte stolze 1,6 Promille. Schlussendlich konnte ein Ehepaar die Weiterfahrt mit einem anderen Taxi antreten, die renitente Frau musste ihren Weg zu Fuß nach Hause antreten, wobei ihr Ehemann zur Versorgung einer Lippenplatzwunde in das Klinikum Rosenheim eingeliefert wurde.

Den Mann aus Rosenheim erwartet zudem eine Anzeige nach dem Waffengesetz, da er ein Springmesser mit sich führte, ob gegen seine Frau wegen einer Körperverletzung vorgegangen wird, muss noch geprüft werden.