Bei einer Kontrolle eines österreichischen Mitsubishi auf der A 8 haben die Beamten festgestellt, dass das Fahrzeug von Österreich zur Sicherstellung ausgeschrieben war.
Unterwegs war mit dem Auto ein ungarischer Fliesenleger. Er kam aus der Schweiz und wollte in Richtung Österreich weiterfahren. Zunächst gab er an, sich das Fahrzeug von seinem Arbeitskollegen in Österreich für einige Fahrten zu seiner neuen Arbeitsstelle in der Schweiz ausgeliehen zu haben. Vor einer Woche habe er noch mit diesem telefoniert und vereinbart, den Pkw wieder zurückzubringen. Interessanterweise hatte er genau diesem Freund den Pkw zuvor laut einem Kaufvertrag für 1 000 Euro verkauft.
Der Freund war offensichtlich anderer Meinung über den Sachverhalt. Bereits vor zwei Wochen hatte er bei der zuständigen Polizei in St. Veit an der Glan die Veruntreuung seines Pkws angezeigt, nachdem er seinen Nachbarn und Freund seit einem Monat weder unter der bekannten Adresse, noch telefonisch erreicht hatte. Die österreichische Polizei schrieb das Fahrzeug deshalb zur Fahndung aus.
Der Pkw wurde sichergestellt und der Ungar vorläufig festgenommen. Eine Weiterfahrt wäre ohnehin nicht möglich gewesen, da eine Überprüfung ergeben hatte, dass ihm nie eine ungarische Fahrerlaubnis erteilt worden war. Eine Auskunft aus Österreich ergab, dass er auch keinen österreichischen Führerschein besitzt. In den frühen Morgenstunden wurde der Ungar schließlich entlassen.