Das Impfangebot richtet sich an Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grund- oder Förderschulen einschließlich der mit Förderschulen räumlich verbundenen Kinderbetreuungseinrichtungen tätig sind. Vom Begriff der Kinderbetreuungseinrichtungen sind auch die Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT) und die Schülerheime umfasst. Auch private Grund- und Förderschulen sowie Schulen für Kranke und schulvorbereitende Einrichtungen sind ebenso wie das Verwaltungspersonal und das Personal in der Mittags- und Nachmittagsbetreuung sowie der Jugendsozialarbeit an Schulen mit adressiert.
Im Landkreis Berchtesgadener Land können sich diese Personen im Impfzentrum in Ainring impfen lassen. Die Entsendung von mobilen Teams ist nicht vorgesehen. Die Teilnahme an der Impfung ist freiwillig; es handelt sich um ein Angebot des Freistaats Bayern. Die Teilnahme erfolgt im Schulbereich im Rahmen des Dienstes.
Informationen zum Anmeldeverfahren
Die Impfung erfolgt nach der Anmeldung über BayIMCO (www.impfzentren.bayern).
- Die Impfberechtigen registrieren sich hierzu im Terminvereinbarungssystem BayIMCO.
- Anzukreuzen ist die Rubrik „Tätigkeit in einer Grund- oder Förderschule bzw. in Kinderbetreuungseinrichtungen oder in der Kindertagespflege“.
- Impfberechtigte nach § 3 Abs. 1 Nr. 6a CoronaImpfV, die sich bereits in BayIMCO angemeldet haben, müssen sich neu anmelden.
- Durch die Terminvergabe ist gewährleistet, dass die Impfberechtigten vorrangig einen Impftermin erhalten.
fb/red