Diese, durch die Zentrale Bußgeldstelle in Bayern ausgesprochenen Fahrverbote waren, beziehungsweise sind für jeweils einen Monat einzuhalten. Da bei beiden Ausschreibungen das Rechtskraftdatum schon überschritten war, musste die Frau noch vor Ort ihren deutschen Führerschein in Verwahrung geben. Die Frau durfte nicht weiterfahren und wurde wegen eines Vergehens des Fahrens trotz Fahrverbot angezeigt.
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