Der Mann war so vertieft in sein Mobiltelefon, dass er den uniformierten VW-Bus der Polizei erst bemerkte, als dieser neben ihm fuhr. Bei der anschließenden Kontrolle zeigte der 34-jährige Fahrer seinen Führerschein der Klasse B (Pkw) vor. Dieser war offensichtlich nicht ausreichend für das Fahrzeuggespann, bestehend aus einem Kleintransporter und einem Zweiachsanhänger. Die beiden Fahrzeuge hatten jeweils ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 Kilo. Der Anhänger war mit einem Kleinbagger beladen. Der Fahrer hätte jedoch die Fahrerlaubnis Klasse BE (Pkw mit Anhänger) benötigt.
Da die Weiterfahrt durch die Streifenbesatzung unterbunden wurde, kontaktierte der Fahrer seinen Chef und zugleich Halter des Kleintransporters. Dieser hatte den Fahrer zum Abholen des Anhängers losgeschickt. Sowohl der Fahrer als auch der Halter wurden wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis beziehungsweise Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Die Staatsanwaltschaft entscheidet über den weiteren Verfahrensverlauf. Grundsätzlich hat der Fahrzeughalter sich davon zu überzeugen, dass die Person an welche er sein Fahrzeug verleiht, auch im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist.
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