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Wer den Weg zum Gumpen finden will, tut sich damit nicht mehr so schwer. Der Trampelpfad ist gut erkennbar.
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Für das perfekte Foto nehmen Influencer einiges in Kauf. Dann übernachten sie auch mal draußen, um zum Beispiel den Sonnenaufgang ablichten zu können. Übrig bleiben oftmals Feuerstellen oder billige Zelte, die sie liegen lassen. (Fotos: Nationalpark Berchtesgaden)

Nationalpark hält an Betretungsverbot fest

Berchtesgaden – In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats in Schönau am Königssee haben einige Räte den Nationalpark und dessen Vorgehensweise in Bezug auf die Gumpen am Königsbachwasserfall kritisiert. Nun bezieht der Nationalpark in einer Presseaussendung dazu Stellung. Nationalparkleiter Dr. Roland Baier geht darin vor allem auf die Hintergründe und den Verfahrensweg einer möglichen Sperrung ein.

»Wir müssen eines vorausschicken: Bei der geplanten, bestenfalls zeitlich befristeten Sperrung am Königsbachwasserfall geht es ausschließlich um den Bereich der neu entstandenen Trampelpfade und Vegetationsschäden aufgrund von Social Media und Influencern.« Die Sperrung habe keinerlei Präzedenzfallwirkung für andere Gebiete im Nationalpark. Sie solle vielmehr zeigen, was passieren kann, wenn man unverantwortlich mit Naturschönheiten in den Sozialen Medien umgeht.

Die Nationalparkverwaltung betont, dass sie in den vergangenen zwei Jahren unzählige Gespräche mit Vertretern aus Tourismus, Vereinen, Verbänden und Politik über mögliche Lösungen geführt habe. Dabei seien Maßnahmen abgesprochen und umgesetzt worden. »Sowohl in den Sozialen Medien als auch vor Ort im Gelände haben wir umfangreiche Informationsarbeit betrieben«, so Dr. Baier. Für die Nationalpark-Ranger sei der Königsbachwasserfall vor allem im Corona-Sommer 2020 mit 174 Einsatztagen ein echter Einsatzschwerpunkt gewesen, »sie waren auch zu frühen Morgen- und späten Abendstunden regelmäßig vor Ort und haben intensiv aufgeklärt, informiert, Müll gesammelt und Feuer gelöscht«.

Reden alleine hilft nicht

Der Nationalpark habe in Rücksprache mit der Gemeinde Schönau am Königssee mit neuen Schildern auf die alpinen Gefahren sowie auf den Schutz der Natur aufmerksam gemacht, die Besucher an den Gumpen befragt und Aufklärungsarbeit in den Medien geleistet, darunter auch in Social Media Kampagnen mittels einer hierfür neu geschaffenen Stelle. »Wer glaubt, die Situation am Wasserfall allein mit aufklärenden Rangern in den Griff bekommen zu können, der hat die Sozialen Medien, die Macht von Klicks und Likes und die Uneinsichtigkeit vieler Gäste nicht selbst erlebt«, erklärt Dr. Baier. Die Ranger hätten auf ihre Aufklärungsinitiative oft Antworten wie diese erhalten: »Alles klar, danke für die Info, aber wir wissen ganz genau, dass wir zum Pool gehen dürfen und deswegen machen wir das jetzt auch.«

Rund um die Gumpen sind knapp vier Kilometer Trampelpfade kreuz und quer im Bergwald entstanden. »Hinzu kommen zertretene Vegetation, Lagerfeuer, Müll, Zelte und Drohnen. All dies ist in einem Schutzgebiet nicht zu akzeptieren. Nicht von der Nationalparkverwaltung und auch nicht von zahlreichen Einheimischen, von denen uns unzählige Zuschriften und Kommentare zu dieser Thematik erreicht haben.«

Der Nationalpark spricht sich auch gegen die Errichtung eines offiziellen Wanderwegs zum Gumpen aus. »Die Idee, einfach einen Wanderweg zu den Pools zu bauen, damit noch mehr Influencer diese ›Location‹ bequem erreichen können, ist nicht zielführend und sicher nicht im Sinne der Natur.« Außerdem befürchten die Verantwortlichen, dass weitere Influencer-Hotspots folgen könnten. Nicht nur im Nationalpark, auch anderswo. »Jedes Mal neue Wege zur besseren Erreichbarkeit in die Landschaft zu bauen, kann kein ernst gemeinter, nachhaltiger Lösungsansatz sein, so Baier.

Keine Werbekulisse

Der Nationalpark Berchtesgaden sei primär keine Werbekulisse, mit der sich eine Region oder neuerdings Influencer nach Belieben schmücken und in Szene setzen könnten. Der Nationalpark ist ein Schutzgebiet der höchsten Kategorie. »Wir haben gemäß unserer Verordnung den gesetzlichen Auftrag, die Natur zu schützen und die natürlichen Artengemeinschaften zu erhalten.«

Wie bereits mehrfach kommuniziert, sieht auch die Nationalparkverwaltung eine Sperrung als letztes Mittel an. »Das war und ist keinesfalls unsere Wunschvorstellung und wir sind darüber nicht glücklich.« Das geplante Vegetationsschutzgebiet von 30 Hektar liegt nahezu ausschließlich im schwer zugänglichem, offiziell weglosem und steilem Bergwald. Das Gebiet umfasse den Bereich, in dem die Vegetationsschäden entstanden sind, und orientiere sich an Geländeverläufen, wo man die Grenzen des Vegetationsschutzgebiets für Besucher auch kenntlich machen könne. »Die Fläche ist daher auch nicht überdimensioniert, ohnehin kaum zugänglich, bringt keinerlei Einschränkungen für Nationalparkbesucher, weder für Rabenwand-Kletterer noch für Besucher des Königssee-Ostufers oder des unteren Wasserfalls.« Die Sperrung betreffe lediglich Besucher, die explizit den »Natural Infinity Pool« zum Ziel hätten. »Das würde es unseren Rangern erleichtern, das Vegetationsschutzgebiet kontrollieren zu können.« Dafür möchte der Nationalpark auch situationsangepasst eigenes Personal zur Gebietsüberwachung am Königsbachwasserfall abstellen.

Die Nationalparkverwaltung unterstützt die Idee einer befristeten Sperrung des Vegetationsschutzgebiets für fünf Jahre. »Wir evaluieren den Zustand der Vegetation am Wasserfall jedes Jahr neu und rechnen in den kommenden Jahren mit einer Entspannung der Situation«, so Baier.

Aktuell wurde eine Anhörung zur geplanten Verordnung zur Regelung des Betretungsrechts am Königsbachwasserfall ergebnisoffen angestoßen. Die Zuständigkeit liegt beim Landratsamt Berchtesgadener Land, das hierzu die anerkannten Naturschutzverbände mit der Bitte um Stellungnahme kontaktiert hat. Im Mai wird im Naturschutzbeirat des Landkreises darüber abgestimmt.

»Von den politischen Entscheidern in der Region wünschen wir uns weiterhin einen offenen und transparenten Austausch und eine breite Unterstützung für die Naturschutzbelange des Nationalparks. Auch wenn diese an der einen oder anderen Stelle mit persönlichen Interessen und Vorstellungen kollidieren können, so dürfen wir doch eines nicht aus dem Blick verlieren: Der Nationalpark ist ein Schutzgebiet, von dem wir alle profitieren und das eine besondere Rücksichtnahme einfordert und auch verdient hat – gerade mit Blick auf künftige Generationen.« kll