Beide georgische Insassen konnten sich gegenüber den Polizisten lediglich mit österreichischen Asylkarten ausweisen, welche keine gültigen Grenzübertrittspapiere darstellen.
Zudem brachte die Durchsuchung des Fahrers noch eine kleinere Menge Marihuana in dessen Hosentasche zum Vorschein.
Die Georgier wurden wegen unerlaubter Einreise, der Fahrer zusätzlich wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz zur Anzeige gebracht.
Pressemeldung der PI Fahndung Traunstein