Gericht, Gerichtsurteil
Bildtext einblenden
Foto: dpa

Opfer durch Messerstich leicht verletzt: 46-Jähriger muss vier Jahre ins Gefängnis

Traunstein – Völlig überraschend stach ein 46-Jähriger mit 2,3 Promille Alkohol im Blut in einem Biergarten in Brannenburg mit einem Messer auf einen ihm unbekannten, 54-jährigen Gast ein (wir berichteten).


Das Opfer kam mit verhältnismäßig leichten Verletzungen an Hals und Hand davon. Den Täter, einen vielfach vorbestraften Alkoholiker, verurteilte das Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler am Donnerstag wegen versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Weiter ordnete das Gericht die Unterbringung des Manns in einer Entzugsanstalt an.

Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Michael Soyka aus Prien, attestierte dem Angeklagten eine schuldmindernde, langjährige Suchterkrankung, aber auch hinreichende Aussichten auf Erfolg einer etwa zweijährigen Therapie in geschlossener Unterbringung.

Staatsanwalt Wolfgang Fiedler plädierte am Donnerstag auf fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe plus Unterbringung – allerdings abweichend von der Anklage nicht wegen eines Mordversuchs, sondern wegen versuchtem Totschlag, begangen in zwei Varianten in Form eines lebensgefährlichen Werkzeugs und einer lebensgefährlichen Behandlung. Eine heimtückische Tat sei nicht nachzuweisen.

Nebenklagevertreterin Daniela Kauer aus Brannenburg schloss sich an. Die Anwältin äußerte Zweifel an den Erinnerungslücken des alkoholgewohnten Angeklagten. Ein Mordversuch liege nicht fern. Verteidiger Dr. Markus Frank aus Rosenheim gelangte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und Unterbringung. Sein Mandant sei von einem versuchten Tötungsdelikt straf-befreiend zurückgetreten und habe lediglich eine gefährliche Körperverletzung verwirklicht. Im »letzten Wort« bedauerte der 46-Jährige: »Ich habe aus Blödsinn und 'Matsch in der Birne' heraus gehandelt. Ich danke Gott dafür, dass dem Mann nicht mehr passiert ist.«

»Extrem gefährlich«

Im Urteil sah Vorsitzender Richter Volker Ziegler den Sachverhalt der Anklageschrift bestätigt. Ohne erkennbares Motiv und ohne zu zögern, habe der 46-Jährige den Geschädigten angegriffen. »Das war extrem gefährlich. Das Messer war spitz und scharf. Die Verletzung war nicht mit einem Rasierunfall zu vergleichen. Das Gericht kann die Angst des Geschädigten nachvollziehen«, betonte Volker Ziegler. Durch die soldatische Ausbildung des 54-jährigen Opfers sei glücklicherweise nichts Schlimmeres geschehen. Der Geschädigte habe Glück gehabt, aber auch der Angeklagte. Halsverletzungen hätten in anderen Fällen zum Verbluten an Ort und Stelle geführt: »Schnitte in den Hals gefährden unmittelbar das Leben. Der Täter nimmt tödliche Verletzungen in Kauf.«

Einen »freiwilligen Rücktritt« verneinte der Vorsitzende Richter. Das Opfer habe schnell und wehrhaft reagiert. Zwar sei der Geschädigte bei der Attacke arg- und wehrlos gewesen. Andererseits sei nicht davon auszugehen, dass der 46-Jährige in den Biergarten gehen und jemand töten wollte.

Strafschärfend wertete das Schwurgericht die Vorstrafen und generalpräventive Gründe. Der Angeklagte sei »kein unbeschriebenes Blatt«, weise zahlreiche Gewalt- und Aggressionsdelikte unter Alkoholeinfluss auf. Der Vorsitzende Richter hob heraus: »Er ist nicht nur als Kranker zu behandeln, sondern auch als Gewalttäter.«

Die Voraussetzungen für eine nicht nur 18 Monate, sondern 21 bis 24 Monate dauernde Therapie in der Unterbringung seien erfüllt – durch seinen »Hang« zu Alkohol, durch die erhebliche Wiederholungsgefahr für vergleichbare Taten und durch eine hinreichende Aussicht auf Behandlungserfolg. Der Angeklagte nahm das Urteil an, das mit Zustimmung des Staatsanwalts noch im Gerichtssaal rechtskräftig wurde.

kd