Bei einer Überprüfung stellet sich heraus, dass dem Rumänen unanfechtbar das Recht aberkannt wurde, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Die weitere Sachbearbeitung wurde in diesem Fall von der zuständigen Polizeiinspektion Freilassing übernommen. Bei weiteren Ermittlungen wurde bekannt, das dem rumänischen Staatsbürger im Jahr 2015 die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr entzogen wurde. Der Fahrer hatte sich jedoch daraufhin eine moldauische Fahrerlaubnis „organisiert“, welche jedoch in Deutschland keine Gültigkeit besitzt.
Der Rumäne wurde deshalb wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt und der moldauische Führerschein wurde sichergestellt. Die Weiterfahrt musste ein Mitfahrer übernehmen, der eine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte.