Auch aufgrund der jüngsten Vorfälle mit Kohlenmonoxidvergiftungen, die im Falle von Arnstein für sechs Jugendliche tödlich endeten, wurden am vergangenen Wochenende mehrere Shishabars im Stadtbereich Rosenheim kontrolliert.
Bereits am 11. Februar 2017 kam es in einer Shishabar in Rosenheim bei einem Jugendlichen zu einer Kohlenmonoxidvergiftung. Die Feuerwehr stellte in der Shishabar einen extrem hohen Kohlenmonoxidwert fest, an dem mitunter eine fehlende Abluftanlage schuld war. Die Bar musste umgehend geräumt werden, da für alle Anwesenden gesundheitliche Gefahr bestand.
Arbeitsschutzrechtlich ist für die Shishabar ein Grenzwert von 30 ppm (Kohlenmonoxidkonzentration in der Luft in "parts per million") zulässig. Ab einer Belastung von 80 ppm arbeitet die Feuerwehr nur noch mit Atemschutzgerät. Kohlenmonoxid (CO) entsteht beim Zubereiten oder Rauchen von Shishas und Wasserpfeifen. CO verursacht erhebliche Gesundheitsgefahren für Gäste und Beschäftigte, wenn keine ausreichende Be- und Entlüftung vorhanden ist.
Kohlenmonoxid ist ein Atemgift mit Wirkung auf Blut und Zellen. Dabei zeigt der Körper keine Abwehrreaktionen wie Augentränen oder Brechreize. Auch wenn Betroffene nicht über Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit klagen, kann eine CO-Vergiftung schwere Spätfolgen verursachen, darunter Folgeschäden am Herz- und Nervensystem.
Beim Vorfall vom 11. Februar diesen Jahres in Rosenheim wurde ein Wert von 300 ppm gemessen.
Ende Februar kontrollierten das Hauptzollamt und die Polizei Rosenheim mit Unterstützung der Rosenheimer Feuerwehr diverse Shishabars im Stadtgebiet. In zwei von fünf Bars wurden sehr hohe Kohlenmonoxidwerte von bis zu 170 ppm gemessen. Zudem wurden verschiedene Verstöße gegen das Gesundheitsschutz- (Nichtraucherschutz) und das Jugendschutzgesetz festgestellt. Das Rauchen von Wasserpfeifen und Shishas mit tabakhaltigen Substanzen in geschlossenen Gasträumen sowie die Nutzung von E-Shishas durch unter 18-Jährige ist generell verboten. Durch das Hauptzollamt Rosenheim wurden zwei Shisha-Bars Verstöße nach dem Tabaksteuergesetz festgestellt und Steuerstrafverfahren gegen die Shishabar-Betreiber eingeleitet.
Die Stadt Rosenheim wird in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Rosenheim auch in Zukunft weitere Kontrollen durchführen und bei entsprechenden Verstößen Bußgelder erlassen. Auch werden vermutlich weitere Auflagen auf die Betreiber von Shishalokalen zukommen, so zum Beispiel der Einsatz von CO-Warnmeldern oder die Installation von Lüftungsanlagen.
th / Pressemeldung der Polizei Rosenheim