Die Förderung wird auf Antrag, der bis spätestens 1. September bei der Stadtverwaltung eingegangen sein muss, ausgezahlt.
Vereine und Einrichtungen mit Sitz in Traunstein können einen Zuschuss im Rahmen der allgemeinen Jugendförderung beantragen. Die Stadt unterstützt unter anderem die Nachwuchsarbeit in den Bereichen Brauchtum, Kultur und Soziales. Die Höhe der Förderung richtet sich dabei nach der Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die bei den Vereinen angemeldet sind.
Fragen hierzu beantwortet Eva Schneider (Telefon: 0861/65 251, E-Mail: Eva.Schneider@stadt-traunstein.de). Bei ihr sind auch die notwendigen Antragsformulare erhältlich.
Ausgenommen von der allgemeinen Jugendförderung sind die Sport- und Schützenvereine, denn sie erhalten gesondert über den Stadtverband der Sportvereine einen Zuschuss für ihre Nachwuchsarbeit.