In diesem Zusammenhang weist die Polizei laufen darauf hin, dass es verboten ist, Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften unbeaufsichtigt laufen lässt. Wer dagegen verstößt, handelt nach dem Bayerischen Jagdgesetz ordnungswidrig. Reißt der unbeaufsichtigte Hund Wild, so kann dies unter Umständen zur Jagdwilderei werden.
Hinweise zu dem Hund oder dessen Besitzer werden unter Tel: 08682/8988-0 bei der Polizeiinspektion Laufen erbeten.
Pressemeldung der Polizeiinspektion Laufen