Bildtext einblenden
An der Tiroler Straße soll durch die Änderung des Bebauungsplans der Bau von zwei Doppelhäusern und einem Einfamilienhaus ermöglicht werden. Foto: Hauser

Verfahrensart beim Bebauungsplan wurde geändert – Gemeinderat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung auch mit der Sanierung des Ortskerns

Reit im Winkl – Die Verfahrensart beim Bebauungsplan »Nördlich der Tiroler Straße« änderte der Gemeinderat in seiner vergangenen Sitzung. Das Kommunale Förderprogramm im Rahmen der Ortskernsanierung wurde angepasst, ein Grundsatzbeschluss zur Bevollmächtigung des Bürgermeisters bei der Wahrung von Vorkaufsrechten wurde gefasst und ein Wechsel bei der Umsatzbesteuerung beschlossen.


Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) berichtete, dass die Rechtsanwältin, die das Planungsbüro Romstätter und die Gemeinde anwaltlich im Bauleitverfahren »Nördlich der Tiroler Straße« begleitet, in ihrer Stellungnahme angemerkt hatte, dass dabei bislang die falsche Verfahrensart angewendet worden sei. Im Plan sind zwei Doppelhäuser und ein Einfamilienhaus festgesetzt. Die Gemeinde erwirbt die Grundstücke im Zwischenerwerbsmodell und verkauft sie später weiter an die zukünftigen Eigentümer.

Das Änderungsverfahren wurde bislang nach Paragraph 13a Baugesetzbuch (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt. Nach Auskunft der Rechtsanwältin gibt es allerdings eine aktuelle Rechtsprechung, nach der Grundstücke, die zwar überplant, aber unbebaut sind, als Außenbereich einzustufen sind. Daher müsse zum beschleunigten Verfahren gewechselt werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die zweite Änderung des Bebauungsplans »Nördlich der Tiroler Straße« im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

In einer Gemeinderatssitzung im Juli war das Kommunale Förderprogramm zur Förderung von gestalterischen Verbesserungen auf Privatgrundstücken im Rahmen der Ortskernsanierung beschlossen worden, nachdem der Planer die Inhalte mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt hatte. Ende Oktober bat der zuständige Ansprechpartner bei der Regierung darum, einige Änderungen einzuarbeiten. Eine davon betrifft die Vorschrift, dass für die Vergabe von Bauaufträgen mindestens drei statt bisher zwei Angebote eingeholt werden müssen.

Bürgermeister Schlechter gab bekannt, dass vor kurzem ein Muster eines Infoblatts über Zuschüsse für die Gebäudesanierung vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgelegt wurde, um die Möglichkeit der Unterstützung privater Sanierungsprojekte besser bekannt zu machen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Kommunale Förderprogramm in den von der Regierung vorgeschlagenen Punkten anzupassen.

Gemäß der Geschäftsordnung der Gemeinde Reit im Winkl gehört zu den Aufgaben des Bürgermeisters die Erteilung von Negativzeugnissen bei Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass im Fall eines bestehenden Vorkaufsrechts eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat notwendig ist. Für einen potenziellen Grundstückskäufer ergibt sich daher eine Verzögerung von meist mehreren Wochen bis zur nächsten Gemeinderatssitzung. Der Gemeinderat bevollmächtigte den Bürgermeister nun einstimmig, über die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten zu entscheiden.

Zur Schaffung von mehr Marktgerechtigkeit ist seit längerem die Einführung des Paragraphen 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) geplant. Damit wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt, was bedeutet, dass in Bereichen der Verwaltung, in denen ein privater Dritter eine Leistung ebenso erbringen kann und auch darf, von der Gemeinde Umsatzsteuer erhoben werden muss.

Der Wechsel zu Paragraph 2 UStG eröffnet der Gemeinde den Vorsteuerabzug in Bereichen, in denen dies bisher nicht möglich war. Die Umstellung betrifft in Reit im Winkl in erster Linie die gemeindlichen Parkplätze. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Wechsel zu Paragraph 2b UStG zum 1. Januar 2023.

sh