In dieser Zeit mussten bei sehr geringen Verkehrsaufkommen zwei Fahrzeugführer mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro und einer Anzeige von 80 Euro plus einem Punkt beanstandet werden. Sie waren anstatt den erlaubten 30 Km/h mit 45 bzw. 58 Km/h unterwegs. Erfreulicherweise mussten keine weiteren Verstöße beanstandet werden.