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Symbolbild

Verkehrsschau bringt nur wenige Änderungen – Ergebnisse im Marktgemeinderat vorgestellt

Waging am See – Anfang November wurden in Waging bei einer Verkehrsschau sieben Straßenabschnitte besichtigt und auf die geltenden Geschwindigkeitsregelungen hin überprüft. Die Ergebnisse wurden jetzt im Gemeinderat vorgestellt.


Eine generelle 30-km/h-Zone für Waging scheidet aus, da sich laut Andreas Spörl von der Polizeiinspektion Laufen eine solche Zone weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs wie Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, noch auf weitere Vorfahrtsstraßen erstrecken darf. Sie darf auch keine Straßen umfassen, bei denen Kreuzungen durch Ampeln geregelt sind, oder wo Fahrstreifenbegrenzungen, Leitlinien und Radwege vorhanden sind. Zudem muss an Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der 30-km/h-Zone grundsätzlich die Vorfahrtsregel »rechts vor links« gelten. All diese Bedingungen seien in Waging nicht gegeben.

Die weiteren Forderungen waren eine zumindest teilweise Beschränkung auf 30 km/h an der Martinstraße, Bahnhofstraße und Weixlerstraße, Beschränkung der Traunsteiner Straße auf 30 km/h, Beschränkung auf 70km/h in Otting bei der Kreuzung nach Unteraschau, Beschränkung auf 30 km/h in Nothbicheln bei der Ausfahrt von Anwesen Schustermann, saisonale Beschränkung auf 70 km/h an dem Wiesenparkplatz in Tettenhausen von Taching kommend sowie Beschränkung auf 70 km/h in Tettenhausen von Lampoding kommend vor dem Ortsschild.

Die Anordnung von Tempolimits aus Gründen der Verkehrssicherheit, wie sie bei den anderen Begehungspunkten gefordert wurden, ist laut Spörl nur möglich, wenn eine konkrete Gefahrenlage vorliegt, ein über das normale Maß hinausgehendes Unfallrisiko besteht und es keine andere Möglichkeit gibt, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Eine Gefahrenlage bedeutet, dass ein Autofahrer eine Gefahr trotz seiner angepassten, aufmerksamen Fahrweise nicht erkennen kann. Dies ist, an den genannten Straßen nicht der Fall. Spörl verwies auf eine von der Polizei geführte Unfallstatistik, nach der es an den angeführten Stellen, darunter auch an der Weixlerstraße, keine Unfallschwerpunkte gibt. An der Einmündung der Weixlerstraße in die Bahnhofsstraße wird derzeit ein Kindergarten gebaut. Nach dessen Fertigstellung kann die Möglichkeit einer 30-km/h- Beschränkung nochmal beurteilt werden. Die Einführung einer 30-km/h-Beschränkung für die Traunsteiner Straße ist ebenfalls aufgrund der beschriebenen Voraussetzungen nicht möglich. Die Straße ist eine Durchfahrts- und Vorfahrtsstraße, in die mehrere untergeordnete Straßen einmünden. Auch in Nothbicheln bei der Ausfahrt vom Anwesen Schustermann wird eine Beschränkung sowohl von der Polizei als auch von der Unteren Verkehrsbehörde als für nicht notwendig erachtet, da die Straße an sich nicht mit hoher Geschwindigkeit befahrbar und die Anzahl der vorbeifahrenden Fahrzeuge sehr niedrig ist.

Abgelehnt wurde auch die Beschränkung auf 70 km/h auf der Kreisstraße TS 23 im Bereich der Einfahrt zur Wolkersdorfer Straße 7. Der Antrag dazu war von Gemeinderat Alois Vordermayer gestellt worden. Der Antrag war bereits vorher geprüft und von der Polizeiinspektion Laufen ablehnend beschieden worden. Da sich zwischenzeitlich an der Situation vor Ort nichts geändert hat, blieben die zuständigen Stellen bei dieser Entscheidung.

Anders ist es bei der Straße in Tettenhausen von Taching kommend am Wiesenparkplatz vorbei. Da dort die verkehrsrechtliche Anordnung für die saisonale 70-km/h-Beschränkung laut Maximilian Salober von der Unteren Verkehrsbehörde nicht aufgehoben worden ist, werden die Schilder im Frühjahr wieder von der Straßenmeisterei angebracht.

Auch in Otting bei der Kreuzung nach Unteraschau wird eine 70-km/h- Beschränkung angeordnet. Für Fahrzeuge, die aus Unteraschau kommen und in die Staatsstraße 2104 einbiegen, sind die von Otting kommenden Autos in einer Senke nicht mehr sichtbar. Dadurch können Fahrzeuge von den auf die Staatsstraße einbiegenden Fahrzeuglenkern eventuell nicht rechtzeitig gesehen werden, wenn diese 100 km/h fahren.

Dritte Bürgermeisterin Christine Rehrl war mit der Entscheidung zur Nichteinführung einer Tempo-30-Zone an der Weixlerstraße nicht einverstanden und schlug vor, dass die Gemeinde dies in eigener Verantwortung macht. Auch Karl- Heinz Neumann, Stefanie Schmeiduch und Walter Wimmer schlossen sich aufgrund der vielen Gefahrenpunkte der Weixlerstraße dieser Meinung an. In einer der nächsten Sitzungen soll im Gremium über einen entsprechenden Antrag, den Rehrl gestellt hat, abgestimmt werden.

kon