Zum Antrag lag nur ein Teil der Nachbarunterschriften vor, ebenso fehlte noch der Stellplatznachweis. Des Weiteren wurden vom Landratsamt eine Nutzungsbeschreibung inklusive der Nutzungszeiten und Bestandsgenehmigungen nachgefordert. Wegen der gebotenen Eile hat der Bauausschuss grünes Licht gegeben und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamts Traunstein am Verfahren zu beteiligen ist.
Um ein landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben im Außenbereich ging es bei einem Antrag aus Eibl in Otting. Dort beabsichtigt ein Antragsteller die Erweiterung der landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Vordachverlängerung und Überdachung der bestehenden Dungstätte. Die derzeitige Maschinenhalle ist rund 34 Meter lang und 6,7 Meter breit. Sie soll jeweils nördlich und südlich um fünf Meter erweitert werden und dann eine Länge von 44 Metern haben. Das Vordach soll über die gesamte Länge der Halle um 3,75 Meter verbreitert werden. Der Ausschuss befürwortete einstimmig das Vorhaben.
Aus Tettenhausen lag ein Antrag zum Bau einer Hackschnitzelanlage vor. Dazu soll eine Maschinenhalle mit Lagerraum und Terrasse erweitert werden. Östlich der Halle soll ein Hackschnitzelbunker mit den Maßen 4,5 auf 4,25 Meter errichtet werden, im Anschluss daran der Technik- und Heizungsraum mit den Maßen 4,5 mal 6,6 Meter. Der Ausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Kritisch sahen die Ausschussmitglieder einen Antrag auf Vorbescheid zum Anbau eines Wohngebäudes an ein Wohnhaus. Das 5,5 mal sieben Meter große Gebäude mit eigenem Eingang soll östlich an das Wohnhaus angebaut werden. Die mittlere Wandhöhe soll circa 3,3 Meter betragen. Das Gebäude würde in dieser Form bis auf rund 70 Zentimeter zur Grundstücksgrenze an der öffentlichen Straße heranrücken. Laut Verwaltung sei die hohe Flächenversiegelung auf dem Grundstück durch das Wohnhaus, Zufahrten, Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen kritisch zu sehen, die durch den Anbau noch größer würde. Zudem werde die Mindestabstandsfläche von drei Metern zur Grundstücksgrenze bei dem Anbau nicht eingehalten. Allerdings wies die Verwaltung darauf hin, dass zu den Abstandsflächen auch die öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen bis zu deren Mitte angerechnet werden dürfen. Damit wäre dann im vorliegenden Fall die gesetzliche Auflage zum Mindestabstand erfüllt. Die Mitglieder des Bauausschusses waren dennoch der Meinung, dass der Abstand zur Grundstücksgrenze mindestens einen Meter betragen müsse.
Mit dem Satzungsbeschluss wurde das Verfahren zur vierten Änderung des Bebauungsplans »Kammering-Ost« in Gaden abgeschlossen. Planungsziel war, durch die Änderung der Baugrenzen zu ermöglichen, dass ein Wohngebäude an der Kastanienallee weiter im Norden platziert und nach Süden ausgerichtet werden kann. Dadurch könne ein größerer Teil des Gartens freigehalten und eine zu starke Beschattung durch Bäume vermieden werden. Im Ergebnis kann der Baumbestand erhalten und die Sonnenenergie wesentlich besser genutzt werden. Die Begrenzung auf ein Vollgeschoß wird durch die Änderung aufgehoben, um mehr Wohnraum schaffen zu können, ohne die Grundsätze einer lockeren Bebauung und den parkartigen Charakter des Grundstücks aufgeben zu müssen.
kon