Nahezu zeitgleich wurde bekannt, dass Bahnbedienstete ihre Privathandys bei der Arbeit nur nutzen dürfen, wenn ihre Tätigkeit dies erfordert. Der Fahrdienstleiter von Bad Aibling hatte jedoch unmittelbar vor dem Unglück auf seinem Smartphone gespielt, wie die Ermittler am Vortag mitgeteilt hatten.
Beim Zusammenstoß der beiden Meridian-Nahverkehrszüge auf der Linie zwischen Rosenheim und Holzkirchen waren am 9. Februar außer den zwölf Toten auch mehr als 80 Menschen teils lebensgefährlich verletzt worden. Der Fahrdienstleiter hatte nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beide Züge gleichzeitig auf den eingleisigen Streckenabschnitt geschickt. Es kam zum Frontalzusammenstoß. Zudem soll der Mann beim Auslösen eines Notrufs die falsche Taste erwischt haben, so dass der Hinweis nicht bei den beiden Lokführern ankam.
Aus den Dienstvorschriften für Fahrdienstleiter der Deutschen Bahn geht eindeutig hervor, dass diese ihre privaten Smartphones bei der Arbeit nur nutzen dürfen, wenn dies für ihre Tätigkeit unbedingt erforderlich ist. Zwar wollte sich die DB unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht zum Haftbefehl gegen den Fahrdienstleiter äußern. Wie es aber hieß, ist der Gebrauch eines Mobiltelefons für Computerspiele während der Arbeit ausdrücklich verboten. Dies gilt auch für Fernseh- und Radiogeräte. Bei der Aus- und Fortbildung des Personals werde dies betont.
Auch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) wollte den konkreten Fall wegen der laufenden Ermittlungen nicht kommentieren. Grundsätzlich seien sich die Fahrdienstleiter aber »ihrer Verantwortung bewusst, die sie tragen, und nehmen sie auch wahr«, sagte ein Sprecher.
Der Fahrdienstleiter von Bad Aibling sitzt seit Dienstag in Untersuchungshaft. Gegen den 39-Jährigen wird wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt. - dpa