Gema
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Die Gema ist eine Organisation, die die Rechte von Leuten in der Musik vertritt. Foto: Sven Hoppe/DPA
Gema klagt gegen OpenAI um die Nutzung von Songtexten
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Ein Gericht hat gegen das Programm ChatGPT entschieden. Es darf nun bestimmte Liedtexte nicht mehr speichern. Foto: Malin Wunderlich/DPA

Wem die Idee gehört

München (dpa) - Darf ChatGPT bekannte Songtexte für sich benutzen? Die Antwort eines Gerichts lautet erst mal: Nein! Denn die Ideen gehören anderen.


Ein Lied wird zum Hit und läuft dauernd im Stream oder Radio. Den Text kennen dann schnell viele Leute auswendig. »Atemlos« von Helene Fischer ist ein gutes Beispiel dafür.

Den Liedtext fanden wohl auch die Hersteller des Programms ChatGPT gut. Mit »Atemlos« und anderen bekannten deutschen Liedtexten trainierten sie das Programm, damit es immer mehr lernt. Aber die Firma hat vorher nicht gefragt, ob sie das darf oder dafür bezahlen muss.

Ideen schützen

Dagegen hat sich eine Organisation im Namen von Liedtextern und Liedtexterinnen gewehrt. Denn es sind ihre Ideen, mit denen sie Geld verdienen. 

Am Dienstag entschied ein Gericht in Deutschland: ChatGPT darf die Texte nicht mehr speichern und in seinen Antworten ausgeben. Die Firma soll auch Geld zahlen. 

Vermutlich wird der Streit vor höheren Gerichten weitergehen. Das Urteil gilt aber schon jetzt als wichtig. Denn geht darum zu entscheiden: Wem gehören Einfälle für Liedtexte, Bilder und Fotos zum Beispiel und wer darf sie benutzen?

© dpa-infocom, dpa:251111-930-277622/2