Bewährungsstrafe für nicht gezahlten Unterhalt

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Foto: dpa

Berchtesgadener Land – Während sich in früheren Jahren auf den wöchentlichen Terminlisten der Amtsgerichte meistens auch Delikte wegen Unterhaltspflichtverletzungen fanden, sind sie heute eine Rarität. Die Frage ist, ob die Ausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes die Ursache dafür ist, oder eine lockerere Handhabung der Jugendämter und Staatsanwaltschaften. Bei einem 33-jährigen Vater erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, weil er der Unterhaltspflicht für seine achtjährige Tochter, die im Berchtesgadener Land lebt, nicht nachkam. Er legte Einspruch ein und nahm auf der Anklagebank des Amtsgerichts Laufen Platz.


Der nun in Sachsen lebende Mann mit deutscher und russischer Staatsangehörigkeit blendete zur Erklärung seiner Zahlungsversäumnisse in seine Vergangenheit zurück: Er habe die Schule mit Mittlerer Reife abgeschlossen und eine Lehre als Konstruktionsmechaniker begonnen. Nach zwei Jahren habe er abgebrochen, mehrere weitere Ausbildungen begonnen, keine jedoch abgeschlossen.

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