Die Baueinstellung bis Mitte Januar kann entweder durch eine Erklärung der Berchtesgadener Bergbahn AG oder durch einen Schiebebeschluss des Gerichts erfolgen. Bis dahin wird voraussichtlich über den Eilantrag entschieden sein. Sollte der positiv beschieden werden, ist ein Baustopp bis zur Schneeschmelze möglich.
Der Bund Naturschutz wirft den Verantwortlichen in seiner Klage vor, trotz geschlossener Schneedecke immer weitergebaut zu haben. Dabei sei gemäß Genehmigungsbescheid bei geschlossener Schneedecke zum Schutz des Birkhuhns oberhalb der Mitterkaseralm eine Baueinstellung erforderlich. »Dazu wurde auf der Baustraße der Schnee geräumt und Salz gestreut, was im Nationalpark laut Verordnung unzulässig ist«, so Kreisvorsitzende Rita Poser. Geklagt hat der Bund Naturschutz gegen den Freistaat Bayern.
»Für das Birkhuhn ist es aktuell eine schwierige Zeit«, erklärt Rita Poser die Beweggründe für die BN-Klage. Die Raufußhühner dürften bei der Nahrungssuche nicht gestört werden, weil der Energieverbrauch zu hoch sei, wenn sie aufgescheucht werden. Die aktuell vorhandene unergiebige Nahrungsqualität reiche gerade für den Erhaltungs-Stoffwechsel, aber nicht für Energie zehrende, besondere körperliche Leistung. UK