Hat ein Mithäftling des Angeklagten gelogen?

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Dem 23-jährigen früheren Mithäftling des Angeklagten soll Sebastian T. in der JVA Traunstein den Mord am 3. Oktober 2022 an der 23-jährigen Studentin Hanna W. in Aschau gestanden haben. Rechtsanwalt Michael Vogel begleitete den Zeugen bei seiner Aussage vor der Jugendkammer Traunstein am fünften Verhandlungstag. (Foto: Kretzmer)

Ein weiterer Baustein der Verteidigung im Prozess der Jugendkammer Traunstein gegen den 22-jährigen Sebastian T. wegen Mordes an der 23-jährigen Studentin Hanna W. wurde am 24. Verhandlungstag brüchig. Ein früherer Mithäftling, dem T. die Mordtat in der JVA Traunstein gestanden hatte, soll in einem Strafverfahren gegen seine Mutter vor dem Amtsgericht Laufen gelogen haben. Der zuständige Amtsrichter klärte auf, der Zeuge habe damals eine frühere Aussage in einem Familienstreit richtig gestellt und angegeben, vom Vater aufgehetzt worden zu sein. So etwas komme bei Familienkonflikten öfter vor, meinte der Richter allgemein dazu.


Der Gefangene hatte sich im Oktober 2023 während des bereits laufenden Verfahrens gegen Sebastian T. überraschend bei der Staatsanwaltschaft gemeldet und seine belastende Aussage persönlich am fünften Tag des Mordprozesses wiederholt. Der 23-Jährige erinnerte sich: »Er sagte, ja, ich habe damit etwas zu tun. Ich habe sie in sexueller Absicht bewusstlos geschlagen – damit sie sich nicht wehren

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