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42-Jähriger muss sechs Jahre hinter Gitter – Drogen und Waffen gehortet

Einen suchtkranken, geständigen Angeklagten aus Traunstein verurteilte die Neunte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Barbara Miller wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen sowie »bewaffnetem Handeltreibens« zu sechs Jahren neun Monaten Freiheitsstrafe und Entzug in einer Fachklinik. Vor der Therapie muss der 42-Jährige zweieinhalb Jahre in Haft. Die Untersuchungshaft seit Mitte Dezember wird davon abgezogen.


Einen Vorwurf aus der Anklageschrift, die Bestellung von 50 Gramm Kokain, 100 Gramm Amphetamin und fünf Gramm Methamphetamin im September, hatte das Gericht auf Antrag von Staatsanwältin Karin Hahn mit Blick auf das strafrechtliche Gewicht der restlichen Taten eingestellt. Es verblieben die Bestellung von 50 Gramm Kokain am 18. Oktober und eine Nachlieferung elf Tage später. Wiederum 50 Gramm Kokain und 100 Ecstasy-Tabletten orderte der Traunsteiner am 2. Dezember. Sieben Tage später erweiterte er die Bestellung um ein Kilogramm Amphetamin. Ein erstes Päckchen mit 2040 Euro erreichte den Lieferanten wegen einer falschen Adresse nicht. Das Geld kam zurück nach Traunstein. Per Paket brachte der Angeklagte dann 3240 Euro in bar auf den Postweg.

Die Polizei fing die Sendung mit den Drogen ab. Als Paketfahrer getarnte Fahnder übergaben dem 42-Jährigen das Päckchen am 17. Dezember. Bei der Wohnungsdurchsuchung stießen die Beamten nicht nur auf einen Cannabis-Kunden, sondern auch auf jede Menge Drogen, zahlreiche Schuss-, Hieb- und Stichwaffen. Zwei Präzisions-Armbrüste mit Zieloptik, eine CO-Druckluftwaffe mit Hartgummigeschossen, neun kleine Faustmesser, drei Luftdruckpistolen, eine Federdruckpistole, ein stählerner Teleskopschlagstock, eine Axt, zwei Macheten und ein Schwert hatte er zudem in der Wohnung. Zudem fand die Polizei 1170 Gramm Amphetamin, 16 Gramm Methamphetamin, 20 Gramm psilocybinhaltige Pilze, 290 Tabletten Ecstasy, 244 LSD-Trips, eineinhalb Stück Fentanyl-Pflaster, 259 Gramm Marihuana, 84 Tabletten Oxycodon sowie fünf Marihuana-Pflanzen.

Nach einem psychiatrischen Gutachten war der fünffach vorbestrafte Angeklagte bei allen Taten massiv abhängig von verschiedenen Drogen. Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee attestierte ihm einen »Hang« zu Betäubungsmitteln, aber auch eine Erfolgsaussicht, davon wegzukommen. Die Voraussetzungen für eine zweijährige Therapie seien aus medizinischer Sicht gegeben. Einige kleinere Gutachten bestätigten die Diagnose.

Staatsanwältin Karin Hahn plädierte auf siebeneinhalb Jahre Haft, während Verteidiger Julian Praun aus Traunreut vier Jahre für ausreichend hielt. Im Urteil stellte die Vorsitzende Richterin fest, angesichts des Geständnisses sei über die Rauschgiftmengen nicht zu diskutieren gewesen. Drei Waffen habe die Kammer dem Drogenhandel als »bewaffnetes Handeltreiben« zugeordnet. Die übrigen Dinge seien wohl eher Ausstellungsstücke.

Bei der Strafzumessung verwies Miller auf die großen Drogenmengen und die Vorstrafen. Deshalb sei das Gericht trotz des Geständnisses nicht zu einem minderschweren Fall gelangt. Bei dem doppelten Versand von Bargeld habe die Kammer gewertet, dass die Polizei die Aktion überwacht habe. Trotz langem Vorwegvollzugs entsprechend der geänderten Gesetze mache eine Unterbringung zum Entzug Sinn bei dem 42-Jährigen, schloss die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte nickte zustimmend. kd