Am Chiemseeufer beim Malerwinkel: Badegast darf sein Handtuch auf die Wiese legen

Plus+

Bildtext einblenden
Der Grundstückseigentümer muss die Schilder »Betreten verboten« und den Zaun beseitigen.
Bildtext einblenden
Dr. Stefan Engelsberger darf im Malerwinkel zum Badengehen.

Seeon-Seebruck – Allen Grund, sich zu freuen, hat Dr. Stefan Engelsberger: Auf der Wiese am Chiemseeufer im Malerwinkel darf er sein Badehandtuch auslegen und ins Wasser gehen. Geklärt ist nun, dass ihn der Grundstückseigentümer, die Malerwinkel GmbH, nicht des Platzes verweisen darf. Und mit Engelsberger sind nun auch alle anderen berechtigt, dort eine Abfrischung im Bayerischen Meer zu suchen. Das Recht auf freien Zugang zum See hat Engelsberger erstritten: Er hat gegen die Absperrung des Uferbereichs mit Schildern »Betreten verboten« und einen Zaun geklagt – erfolgreich, wie sich nun herausstellt.


»Das Landratsamt Traunstein hat das Verwaltungsverfahren zur Beseitigung der Sperren am Ufer des Malerwinkels in der Gemeinde Seebruck eingeleitet«, berichtet Michael Reithmeier, der Pressesprecher. Grundlage sei das Bayerische Naturschutzgesetz, das den freien Zugang zur Natur grundsätzlich sicherstellt. »Die Eigentümer des betroffenen Grundstücks werden angehört, eine Beseitigung der

Dieser Artikel interessiert Sie?

Lesen Sie weiter als Abonnent oder mit einem Zugangspass.

Sie haben bereits ein Benutzerkonto?

Sie haben bereits die Zeitung oder das ePaper abonniert?

Jetzt mit Ihrer Abonummer registrieren
und kostenlosen Zugang erhalten

Zugangspass kaufen

Print- oder Zeitungsabonnement abschließen.