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Das stand am 27. April 1923 in der Zeitung

Verschönerungsverein. Die Anmeldung von Zimmern und Betten für Fremde hat zu einem ungenügendem Ergebnis geführt. Die unberechtigte Furcht vor der Beschlagnahme durch das Wohnungsamt ist trotz ausdrücklichen Beschlusses des Stadtrats anscheinend noch nicht geschwunden.


Anderseits ist festgestellt, daß eine Reihe von Zimmern und Betten ohne Anmeldung vermietet wurde, um der Wohnsteuer zu entgehen.

Abgesehen von den strafrechtlichen Folgen und der schweren Bestrafung entfällt für die Leitung des Kur- und Verschönerungsvereins die Möglichkeit, eine vollständige und zuverlässige Wohnungsliste zusammenzustellen und sie den Fremden zuzuleiten, wodurch auch diejenigen, welche ihre Wohnungen angemeldet haben, geschädigt werden. 

Auf einen guten Fremdenverkehr können wir indes nur dann rechnen, wenn eine den Verhältnissen entsprechende Zahl von Wohnungen zur Verfügung gestellt und auch über Lage, Annehmlichkeiten, Preis und dergleichen Aufschluß gegeben werden kann.