Freilassing. (Der Amtsschimmel.) Ein hiesiges Unternehmen hatte an eine Bezirksbehörde einen Betrag von zwei Mark einzuzahlen.
Der Einfachheit halber sandte es mit einem Schreiben einen auf zwei Mark lautenden Postscheck, da dem Unternehmen bekannt war, daß das Amt ständig mit dem Postscheckamt im Verkehr steht. Das Amt jedoch wies den Scheck, den es nur mit den anderen Schecks in ein Postscheckkuvert einlegen und aufgeben hätte brauchen, mit der Begründung zurück, daß das Amt das Porto nicht trägt.
Es hätte sich hier im höchsten Falle um fünf Pfennig gehandelt, während die Beratungen, die diesem Entschluß vorausgegangen sein dürften, sowie der Brief mit der amtsschimmelmäßigen Aufklärung einen Zeitverlust erforderte, der jedenfalls viel höher zu bewerten ist.