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Das stand am 30. Juli 1943 in der Zeitung

Hunde im Luftschutzraum. Immer wieder entstehen Differenzen über die Frage, ob Hunde mit in den Luftschutzraum genommen werden dürfen.


Es ist verständlich, daß Hundebesitzer ihre vierbeinigen Kameraden bei Fliegeralarm mit in den Luftschutzraum nehmen möchten. Das ist jeoch, wie in der "Sirene" erneut betont wird, aus den verschiedensten Gründen verboten. 

Es dürfen außer Dienst- und Blindenhunden, die mit Maulkorb und Leine versehen sein müssen, überhaupt keine Tiere mitgenommen werden, es sei denn, daß jemand einen eigenen Luftschutzraum hat.

Die Tiere müssen in der Wohnung bleiben, in einem möglichst zentral gelegenen Raum, sofern man sie nicht in anderen Kellerräumen unterbringen will. Für Dienst- und Blindenhunde gilt dagegen, wie schon gesagt, das Verbot der Mitnahme in den Luftschutzraum nicht.