Einzig die Vergewaltigung bestritten
Eine einschlägige Vorstrafe aus dem Jahr 2020 mit fünfjähriger Führungsaufsicht samt Kontaktverbot zu Minderjährigen hinderte einen 28-Jährigen aus Rosenheim nicht daran, reihenweise junge Frauen, teils deutlich unter 18, in sexueller Manier anzumachen.
Vor der Zweiten Jugendkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jaqueline Aßbichler gestand er diese Vorwürfe. Einzig die Vergewaltigung einer 19-jährigen Frau bestritt er. Der dreitägige Prozess geht am Dienstag und am Donnerstag weiter.
Staatsanwältin Franziska Mitterer legt dem Angeklagten eine Vielzahl von Straftaten zur Last, darunter die angebliche
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