»Eiskeller«-Prozess: »Beste Freundin« verweigert die Aussage – Fortsetzung am 12. November

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Nach dem Besuch des »Eiskellers« war die 21-jährige Studentin Hanna gewaltsam ums Leben gekommen. Foto: Uwe Lein/dpa

Die »beste Freundin« von Sebastian T., dem Tatverdächtigen im »Eiskeller«-Prozess um den Tod der Studentin Hanna W. (21) am 3. Oktober 2022 in Aschau, berief  sich am Freitag auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Zeugenbeistand Andreas Leicher aus Rosenheim betonte, seine Mandantin werde in dem Verfahren vor der Ersten Jugendkammer am Landgericht Traunstein keine Angaben machen. Dazu Vorsitzende Richterin Heike Will: »Niemand muss sich bei wahrheitsgemäßer Aussage vor Gericht selbst belasten und sich dadurch möglicherweise selbst einer Strafverfolgung aussetzen.«


Der Hintergrund: Die 23-Jährige könnte möglicherweise einer Falschaussage wegen widersprüchlicher Angaben bei der Polizei bezichtigt werden. Sie hatte mit Sebastian T. drei Jahre lang die gleiche Klasse einer Schule im Achental besucht. Nach der Schulzeit kamen beide wieder in Kontakt über die Sozialen Medien, wie die Mutter der Zeugin der Polizei schilderte. T. besuchte die Frau mit den

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