Ex-Brigadegeneral hatte Befehlsbefugnis missbraucht

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Eine anonyme Eingabebei der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags gegen das dienstliche Verhalten eines mittlerweile 50-jährigen Brigadegenerals bei der Gebirgsjägerbrigade 23 in Bad Reichenhall löste im Jahr 2023 ein Disziplinar- und schließlich ein Strafverfahren aus. Nun endete das Strafverfahren im Berufungsprozess vorder Zehnten Strafkammer am Landgericht Traunstein gegen ein Urteil des Amtsgerichts Laufen.


Das Verfahren wurde gegen eine Zahlung einer Geldauflage von 15 000 Euro vorläufig eingestellt. 5000 Euro gehen an die Staatskasse. 10 000 Euro kommen dem »Sozialwerk der Gebirgstruppe e.V.«, eine Versehrtenstiftung mit Sitz in Bad Reichenhall, zugute, sagte Vorsitzender Richter Andreas Bartschmid. Leistet der Angeklagte die Zahlungen bis 31. Juli, ist das Verfahren für die bayerische Justiz

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