Keine wilde Wahlplakatierung in Grassau – Marktgemeinderat diskutiert über Verordnung

Plus+

Bildtext einblenden
Diese Anschlagtafel, hier an der Bahnhofstraße, bleibtbestehen und verweist auf Veranstaltungen. Ein Plakatanschlag muss genehmigt werden. (Foto: Eder)

Grassau – Bei der letzten Wahl hingen fast an jedem Lichtmasten Wahlplakate, teils übereinander. Auf Gehwegen standen Aufsteller, weitere Wahlplakate hingen an Plakatwänden. Dem Ortsbild ist das nicht zuträglich und so beschäftigte sich der Marktgemeinderat mit einer Plakatierungsverordnung, ohne jedoch zu einer Beschlussfassung zu kommen. Nun wird nach weiteren Standorten für große Plakatwände gesucht.


Die Plakatierungsverordnung habe eine lange Vorgeschichte, so Bürgermeister Stefan Kattari. Teils ausufernde Plakatierungen wurden in einer Fraktionssprecher-Sitzung thematisiert. Man einigte sich, das Plakatieren vor Wahlen auf fest installierte Plakatwände zu beschränken. Geregelt werden sollte auch die Plakatwerbung für Veranstaltungen.

In der Verordnung werden alle Orte mit fest

Dieser Artikel interessiert Sie?

Lesen Sie weiter als Abonnent oder mit einem Zugangspass.

Sie haben bereits ein Benutzerkonto?

Sie haben bereits die Zeitung oder das ePaper abonniert?

Jetzt mit Ihrer Abonummer registrieren
und kostenlosen Zugang erhalten

Zugangspass kaufen

Print- oder Zeitungsabonnement abschließen.