Klare Vorgaben für Bauherren in Unterwössen
Unterwössen – Einstimmig hat der Gemeinderat eine Stellplatzsatzung für Unterwössen erlassen. Wer zukünftig im Gemeindegebiet ein Gebäude im Sinne der Bauordnung errichtet, umbaut oder seine Nutzungsart ändert, muss die erforderlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge nachweisen. Bereits bestehende Gebäude haben Bestandsschutz.
Bisher hatte es staatliche Pflichten gegeben, die erforderlichen Stellplätze nachzuweisen. Mit der zum 1. Oktober 2025 wirksamen Novelle der Bayerischen Bauordnung entfallen sie. »Die Gemeinden entscheiden nun selbst, ob und wie sie eine Stellplatzpflicht regeln möchten«, erläutert Verwaltungsleiter Thomas Müllinger die Ausgangslage.
Die Gemeinde Unterwössen orientiert sich an einem
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