Ziel der Maßnahme ist es, die Attraktivität der Elektromobilität zu steigern und zur Luftreinhaltung sowie zur Lärmreduzierung in städtischen Gebieten beizutragen.
Nachweis durch Parkscheibe, Ticket oder Park-App
Damit die Befreiung von Parkgebühren in Anspruch genommen werden kann, muss der Fahrzeughalter eine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe auslegen, die den Beginn der Parkzeit anzeigt. Alternativ können Kommunen ihre Parkautomaten so umstellen, dass ein kostenloses Ticket für die ersten drei Stunden ausgegeben wird. Auch digitale Lösungen über Park-Apps sind vorgesehen, bei denen ein Zusatzfeld für Elektrofahrzeuge angeboten wird.
Begrenzung auf öffentliche Parkplätze
Die Regelung gilt ausschließlich für öffentliche Parkflächen, die durch das blaue »P«-Verkehrszeichen gekennzeichnet sind. Privatparkplätze, wie etwa Supermarktparkplätze oder Parkhäuser mit Schranken und Ticketsystemen, sind von der Regelung ausgeschlossen. Autofahrer sollten sich im Zweifelsfall die Hinweise an den Parkautomaten genau durchlesen.
Zusätzlich weist der Innenminister darauf hin, dass die maximale Parkdauer beachtet werden muss. Sollte diese unter drei Stunden liegen, bleibt sie weiterhin gültig und wird durch die Befreiung nicht aufgehoben. Somit ist es wichtig, vor dem Parken die jeweiligen Bedingungen vor Ort zu prüfen. Die Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums ist hier zu finden. fb