Da die Wandhöhen nicht aus dem Antrag hervorgingen, so Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU), sei lediglich die Zulässigkeit der Außenmaße zu beurteilen, die sich nach der Umgebungsbebauung richte. In der näheren Umgebung seien mehrere Gebäude mit nahezu gleichen Außenmaßen zu finden.
Allerdings müsse sich auch die Wandhöhe in die nähere Umgebung einfügen. Obwohl keine Wandhöhe angegeben werde, lasse sich doch aus dem Antragsgegenstand entnehmen, dass ein eingeschoßiges Wohnhaus errichtet werden solle. Ein Einfügen in die Umgebung mit zumeist deutlich höherer Bebauung sei daher vo-raussichtlich nicht gegeben.
Der Gemeinderat erteilte hinsichtlich der Grundrissmaße, Nutzung und Lage einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Ebenso einstimmig wurde aber dieses Einvernehmen zu einem eingeschoßigen Gebäude mit einer ortsüblichen Wandhöhe verweigert.
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