Staatsanwaltschaft bleibt bei ihrer Anklage wegen Mordes

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Dr. Wolfgang Beckstein, Leiter der Staatsanwaltschaft Traunstein: »Ab 29. September 2025 wird die Beweisaufnahme mit allen Sachverständigen, Zeugen und weiteren Beweismitteln wiederholt.«

Der erste Prozess im so genannten »Eiskeller«-Verfahren um den Tod der Studentin Hanna W. (23) am 3. Oktober 2022 in Aschau endete am 19. März 2024 mit der Verurteilung von Sebastian T. wegen Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe. Nach Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof startet das Verfahren am 29. September in Laufen ganz von vorne. Die Verteidiger wollen einen Unfalltod der jungen Frau beweisen. Die Staatsanwaltschaft Traunstein bleibt bei ihrer Anklage wegen Mordes. Daran ändert auch ein neues Gutachten nichts. Dr. Wolfgang Beckstein, der Leiter der Staatsanwaltschaft Traunstein, gab dem Traunsteiner Tagblatt ein Interview.


Die Erste Jugendkammer am Landgericht Traunstein hat Sebastian T., der des Mordes an der Studentin Hanna am 3. Oktober 2022 in Aschau im so genannten »Eiskeller-Fall« verdächtig ist, mit Beschluss vom 20. Juni 2025 aus der Haft entlassen. Ein Glaubwürdigkeitsgutachten von Prof. Dr. Max Steller zu dem Hauptbelastungszeugen, eines damaligen Mitgefangenen von T. , spielte dabei eine Rolle.

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