Über 6500 Kinderpornos
Mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Besitzes von kinderpornografischen Dateien, unter strikten Auflagen ausgesetzt vom Schöffengericht Traunstein auf die gesetzlich maximale Bewährungszeit von fünf Jahren, schrammte ein 24-Jähriger aus Traunreut gerade noch an einer Vollzugsstrafe vorbei.
Richterin Barbara Dallmayer legte dem Angeklagten dringend ans Herz, keine Straftaten mehr zu begehen. Sonst werde die Bewährung widerrufen. Dann müsse er die zwei Jahre im Gefängnis absitzen.
Bei einer Durchsuchung in einer früheren Wohnung des 24-Jährigen in Waging waren Polizeibeamte auf eine Festplatte mit 6504 Filmen und Bildern gestoßen. Darin wurden zum Beispiel teils erst fünf
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