»Urvertrauen des eigenen Kindes missbraucht« – 41-Jähriger hatte eigene Tochter missbraucht
Zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs seiner leiblichen Tochter wurde ein 41 Jahre alter Mann aus Wasserburg vom Landgericht Traunstein verurteilt (wir berichteten mehrfach).
Staatsanwältin Anne Klug hatte – wie die Opferanwältin – in nichtöffentlicher Sitzung neun Jahre drei Monate Haft beantragt, die Verteidiger Harald Baumgärtl und Walter Holderle aus Rosenheim Freispruch. Die Anwälte kündigten sofort nach dem Urteil Revision zum Bundesgerichtshof an.
Der 41-Jährige hatte seine Tochter während deren Umgangsbesuchen bei ihm in Wasserburg zunächst mehrfach
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