Geflügelpest
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Wildvögel tragen laut Experten bedeutend zur Ausbreitung der Vogelgrippe bei. (Symbolbild) Foto: Armin Weigel/DPA

Was man zur Vogelgrippe in Bayern wissen sollte

München (dpa/lby) - Steigende Vogelgrippe-Fälle sorgen für Unsicherheit. Wie Behörden und Geflügelhalter reagieren – und warum eine Stallpflicht in Bayern derzeit nicht geplant ist.


Die Gefahr einer Ausbreitung der Vogelgrippe in Bayern bleibt weiterhin hoch. Wie viele Fälle es im Freistaat bereits gab und was jeder Einzelne zu der Krankheit wissen muss.

Was ist die Vogelgrippe?

Die Vogelgrippe - auch Geflügelpest genannt - ist eine oft tödlich verlaufende Viruskrankheit bei Vögeln. Nach Angaben des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sind vor allem Hühner und Puten anfällig dafür. Kommt es in einem Geflügelbetrieb zum Ausbruch, können Dutzende Tiere innerhalb kurzer Zeit sterben. Wildvögel tragen bedeutend zur Verbreitung bei. Vor allem Wasservögel zeigen laut dem LGL oft kaum oder keine Symptome und können das Virus so oft unerkannt weitergeben. 

Wie gefährlich ist das Virus für den Menschen?

Bei hoher Infektionsdosis ist das Virus prinzipiell auch auf den Menschen übertragbar. In Deutschland ist dem Robert Koch-Institut zufolge aber noch kein Fall bei einem Menschen bekanntgeworden. Eine Erkrankung könnte demnach aber schwer verlaufen. Laut dem zuständigen Friedrich-Loeffler-Institut besteht für die Bevölkerung derzeit kein besonderes Risiko für schwerwiegende Erkrankungen.

Vor allem Beschäftigte in Geflügelbetrieben, Schlachthöfen und anderen Einrichtungen, die engen Kontakt mit Vögeln haben, setzen sich einem besonders hohen Risiko aus.

Warum ist die Gefahr einer Ausbreitung aktuell besonders groß?

Seit mehreren Wochen steigt die Zahl der Vogelgrippe-Fälle in Deutschland deutlich an, neben Dutzenden infizierten Wildtieren verzeichnen die Behörden bundesweit bereits mehr als 60 Ausbrüche in Geflügelbetrieben. 

»Wir sehen weiterhin stetig steigende Zahlen, eine Beruhigung der Lage ist nicht in Sicht«, sagte die Präsidentin des Friedrich-Loeffler-Instituts, Christa Kühn. »Auf der Europakarte ist anhand der Fälle bei Wildvögeln eindrücklich quasi der Herbstvogelzug Richtung Südwesten abzulesen.«

Wie ist die Lage in Bayern?

Auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit beobachtet die Lage ganz genau - und rechnet für die nächsten Wochen mit einem Anstieg der Vogelgrippe-Fälle bei Wildvögeln wie auch in Betrieben.

Seit Anfang Oktober wurden in Bayern mindestens zwölf infizierte Wildvögel entdeckt, zuletzt etwa fünf verendete Graugänse an einem Stauwehr im oberbayerischen Jettenbach. Betriebe blieben bislang weitgehend verschont, das LGL verzeichnete seit Anfang Oktober einen Ausbruch in einem Gänsemastbetrieb im Landkreis Dingolfing-Landau. Nachdem das Virus dort bei fünf Tieren nachgewiesen wurde, ordneten die Behörden die Tötung von rund 3.000 Gänsen an. 

Welche Gegenmaßnahmen gibt es?

Das LGL betont, wie wichtig vor allem Hygienemaßnahmen sind. Dazu zählt für Geflügelbetriebe, etwa dafür zu sorgen, dass Wildvögel nicht an das Futter oder Einstreu für die gehaltenen Tiere kommen. In mehreren Bundesländern wurde nach größeren Ausbrüchen in Geflügelbetrieben eine landesweite Stallpflicht angeordnet. Nach einer solchen behördlichen Anordnung muss Geflügel aus Freilandhaltung in geschlossenen Ställen gehalten werden, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.

In Bayern sei eine Aufstallungspflicht angesichts des aktuellen Seuchengeschehens derzeit fachlich noch nicht geboten, teilte eine Sprecherin des Umweltministeriums auf Anfrage mit. »Eine Aufstallungspflicht wäre eine große Herausforderung für die Geflügelhalter«, fügte sie hinzu.

Wie blicken die Geflügelhalter auf die Lage?

Der Landesverband der Bayerischen Geflügelwirtschaft rechnet angesichts der zahlreichen Vogelgrippe-Fälle in Deutschland mit steigenden Preisen vor allem für Eier. Der Verbandsvorsitzende Robert Schmack brachte zudem die Möglichkeit von gewissen Versorgungsengpässen ins Spiel. Als mögliche Gegenmaßnahme nannten der Landesverband wie auch der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft eine bundesweite Stallpflicht.

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