Die Regelung orientiert sich an den Vorgaben des Landkreises Rosenheim und wurde nach Beteiligung der Fachbehörden und der betroffenen Gemeinden beschlossen. Das klare Bekenntnis des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange, dass der Verkehr auf den Autobahnen bleiben soll, um die Orte entlang der Strecke zu entlasten und entstehende Gefahren zu verhindern, sowie das im Landkreis Rosenheim ausgesprochene Durchfahrtsverbot haben Landrat Bernhard Kern dazu veranlasst, sich intensiv um ein solches Verbot und damit um die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Berchtesgadener Land zu bemühen. Kern betont: »In der Vergangenheit mussten wir immer wieder feststellen, dass gerade zu den Hauptreisezeiten viele Autofahrer bei starkem Verkehr die Autobahn verlassen und Ausweichrouten durch die anliegenden Kommunen wählen. Das hat nicht nur zu mehr Lärm- und Abgasbelästigung geführt, sondern auch die Sicherheit der Anwohner gefährdet.« Es gelte, die Lebensqualität in den Wohngebieten zu sichern.
Von der Sperrung der Ausweichrouten ist nur der staubedingte Ausweichverkehr betroffen. Sie gilt also nur für die Verkehrsteilnehmer, die den Stau aus Gründen der Zeitersparnis umfahren wollen.
Das Landratsamt informiert zudem Betreiber von Navigationsplattformen über die neuen Durchfahrtsverbote, um sicherzustellen, dass Navigationsgeräte bei Stau auf die Notwendigkeit hinweisen, auf der Autobahn zu bleiben. fb