Amtsgericht Laufen: Bischofswieser baute mit Alkohol und Drogen schweren Unfall – Urteil
Bildtext einblenden
(Archivfoto: Hannes Höfer)

Bis zu 2,5 Promille und unter Drogeneinfluss: Bischofswieser baute schweren Unfall – Urteil

Bischofswiesen/Laufen – Zur Zeit der Autofahrt hatte der 29-jährige Kfz-Mechaniker mindestens 1,15 Promille Alkohol im Blut, möglicherweise sogar 2,5. Dazu kam die Wirkung von Cannabis. Gegen 1 Uhr nachts war der Bischofswieser nahe Freilassing von der Fahrbahn abgekommen, an einen Baum gekracht und in den Büschen gelandet. Aufgeflogen war er erst, als er am Vormittag sein zerstörtes Auto abholen wollte. Sein Einspruch gegen einen Strafbefehl war am Laufener Amtsgericht nur mäßig erfolgreich.


Der Angeklagte war in der Nacht auf den 15. Dezember 2019 auf dem Weg von Freilassing nach Bischofswiesen, als er in die Büsche flog. Der Golf mit einem Zeitwert von 16.000 Euro hatte einen Totalschaden. Als der 29-Jährige sein Auto am Vormittag abholen wollte, war die Polizei vor Ort. Der Bischofswieser stellte sich als Fahrer vor und machte Anstalten, mit dem Auto wegzufahren. Aufgrund der um etwa 11 Uhr festgestellten Werte an Restalkohol und THC-Rückständen ermittelten die Fachbehörden die wahrscheinlichen Werte zur Zeit der Autofahrt.

Der Blutalkoholwert lag in jedem Fall über der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille; mit dem THC sei es zu einer »gegenseitigen Wirkungsverstärkung« gekommen, hieß es in dem Bericht.

Staatsanwalt Stefan Unrein sah sowohl eine fahrlässige als auch eine vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr verwirklicht. Aus seiner Sicht war »die Wegstrecke recht ordentlich«, weshalb es bei der im Strafbefehl ausgesprochenen Strafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro bleiben könne. Die Sperre der Fahrerlaubnis sollte weitere neun Monate gelten.

»Wäre mein Mandant am Morgen nach dem Geschehen an der Unfallstelle nicht ausgestiegen, hätte man ihm die Fahrt kaum nachweisen können«, machte Rechtsanwalt Florian Eder deutlich. »Sein Auto hatte einen Totalschaden, die Freundin hat ihn rausgeschmissen«, beschrieb der Verteidiger die negativen Folgen für den Angeklagten. Eder erachtete 60 Tagessätze als Strafe für einen »Ersttäter« ausreichend, ebenso eine Führerscheinsperre von einem Jahr. Was bedeuten würde, dass der 29-Jährige nur mehr fünf Monate auf seinen Führerschein verzichten müsste.

»Die Fahrstrecke war erheblich und das Gefährdungspotenzial groß«, verdeutlichte Richter Christian Dauber seine Sicht, räumte aber ebenfalls ein, dass ein Tatnachweis schwierig gewesen wäre. Der Strafrichter entschied auf 70 Tagessätze à 35 Euro, in Summe 2450 Euro. Auf den Führerschein verzichten muss der Verurteilte weitere acht Monate, insgesamt also 15. höf