Je nach Art der Ordnungswidrigkeit bewegt sich der Bußgeldrahmen bis zu 50 000 Euro, nachzulesen in der Nationalparkverordnung. Die beiden Männer, 39 und 41 Jahre alt, waren mit roten Kajaks unterwegs, als die Polizei auf halber Seelänge nahe der Echowand auf sie traf. Zuvor hatte die Bayerische Seenschifffahrt die Beamten informiert. Die Kajakfahrer mussten umkehren, ihre Personalien wurden aufgenommen, ein Verfahren beim Landratsamt Berchtesgadener Land eingeleitet.
Für 1. Polizeihauptkommissar Stefan Scharf ist so ein Einsatz Routine: »Eigentlich gibt es solche Anzeigen fast wöchentlich«, sagt er. Viele würden durch Ranger des Nationalparks Berchtesgaden bei ihrer Arbeit festgestellt, die regelmäßig illegale Aktivitäten dokumentieren und sie im Fall der Fälle auch an die Polizei weiterleiten. Neben Bootsfahrten gehe es oft um Drohnenflüge, illegales Biwakieren oder Zelten im Schutzgebiet.
Die Grundlage bildet die Nationalparkverordnung. Sie schreibt vor, dass sämtliche Gewässer im Schutzgebiet nicht mit Booten, Fahrzeugen oder Schwimmkörpern befahren werden dürfen. Damit sind Kajaks, Kanus, SUPs oder Schlauchboote ausgeschlossen. Auch sportliches Tauchen fällt unter das Verbot. »Die Ausnahmen sind sehr stark begrenzt«, erklärt Scharf. Dazu zählen vor allem die Elektrofahrgastschiffe der Schifffahrt Königssee. Außerdem dürfen bis zu 50 Ruderboote in Betrieb sein, die ausschließlich an der Seelände vermietet werden. »Mit den Ruderbooten darf man sogar in den Nationalpark hinein. Dafür gibt es eine spezielle Ausnahmegenehmigung«, so Scharf.
Darüber hinaus sind nur wenige weitere Boote zugelassen: etwa für den Berufsfischer oder für die Versorgung der Gaststätten und Almen wie St. Bartholomä und der Saletalm.
Wer aber schwimmen will, darf das im Königssee. Mehrfach haben Sportler den Königssee sogar komplett durchquert. Entscheidend ist, die Fahrtrouten der Linienschiffe nicht zu kreuzen. Diese Linie verläuft in der Mitte des Sees und ist für Schwimmer, Boote oder andere Sportgeräte in jedem Fall tabu.
Der Königssee ist ein wichtiger Lebensraum im Nationalpark. Hier laichen Seesaiblinge, und auch seltene Vogelarten finden Rückzugsgebiete. »Der See ist kein Ort für beliebige Freizeitnutzung. Wer hier aufs Wasser will, muss sich an klare Vorgaben halten zum Schutz der Landschaft«, betont Scharf. Die Kontrollen übernehmen die Beamten mit dem Polizeiboot, das am Königssee stationiert ist. Eingesetzt wird es nicht nur bei Verstößen, sondern auch bei Vermisstensuchen oder Umweltvorfällen.
Für die beiden Kajakfahrer aus Eugendorf läuft das Verfahren, ein hohes Bußgeld dürfte folgen. Für Scharf ist der Vorfall ein Beispiel dafür, dass der Königssee zu den schönsten, aber eben auch zu den Seen mit den strengsten Regeln Bayerns zählt. kp